Der Kapitän verläßt das sinkende Schiff zuletzt

Erstellt von Arie am 05. März 2002 um 22:07 Uhr

Bei einer Totalhavarie auf See gilt das Gesetz: Rette sich, wer kann. Das gilt auch für den Kapitän.

Nach internationalem Seerecht macht sich also ein Kapitän in keiner Weise strafbar, der bei sinkendem Schiff als erster ins Rettungsboot steigt. Zwar gilt das ungeschriebene Gesetz, daß die Mannschaft und natürlich auch der Kapitän dabei den Passagieren und speziell den Frauen und Kindern den Vortritt läßt, aber wie diverse Vorfälle mit italienischen Passagierdampfern der letzten Jahre zeigen, darf man auf diese Tradition nicht immer bauen.


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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Anne-Sophie Rimmelspacher hat am 26. Oktober 2002 um 13:48 Uhr geschrieben:
    verständlich
    es ist verständlich, dass bei einem schiffsunglück sich jeder als erstes retten will, allerdings geht man davon aus, dass die schiffsmannschaft auf so etwas besser vorbereitet ist und damit besser umgehen kann, im endeffekt bringt das dem jenigen aber nichts, denn der kapitän ist ja dann auch in panik!!!!
    und von wegen ehrgefühl:
    in so einem moment ist das sicherlich total unwichtig, wenn es um die eigene haut geht!!!!!

  2. PETER hat am 08. Januar 2004 um 08:47 Uhr geschrieben:
    Garantenstellung
    Das ist grundsätzlich richtig, jedoch sind Besatzungsmitglieder eines Schiffes, Reiseleiter, sonst. Personen die zur berufsmäßigen Hilfeleistung verpflichtet sind (z.b. Feuerwehr etc.)gegenüber ihren Passagieren o.ä. in einer rechtlichen sog. "Garantenstellung" die dazu führen kann, dass ein Besatzungsmitglied, dass einem Passagier z.b. einen Rettungsring wegschnappt oder anderweitig dessen Rettung unterlässt, um sich zuerst selbst zu retten, wegen eines entsprechenden Unterlassungsdeliktes bestraft werden kann.



  3. Werkatze hat am 04. November 2019 um 16:29 Uhr geschrieben:
    Da habt ihr etwas falsch verstanden... es müsste eigentlich heißen:
    Der Kapitän verlässt das STINKENDE Schiff zuletzt...

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