Wenn man seine Wohnung verlässt, muss man immer seinen Personalausweis dabeihaben

Erstellt von Thomas am 05. Oktober 2003 um 22:53 Uhr

PersAuswG § 1 schreibt vor, dass jeder deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen muss, es sein denn, er besitzt einen gültigen Reisepass.

Von einer ständigen Mitführungspflicht in der Öffentlichkeit ist im Personalausweisgesetz dagegen keine Rede. Eine solche Pflicht gilt in Deutschland nicht, wenn es auch immer wieder gern behauptet wird.

Zum ständigen Mitführen des Ausweises war man in der DDR verpflichtet und vor einigen Jahren haben die sonst als so liberal geltenden Niederlande die ständige Mitführungspflicht neu eingeführt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis


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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Skye hat am 07. Oktober 2003 um 20:45 Uhr geschrieben:
    Ganz sicher?
    Bist du dir da wirklich sicher? Das Personalausweisgesetz besagt: Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und -JETZT AUFGEPASST- ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen -IST DIE FRAGE, WANN DIES GESCHEHEN SOLL!; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.


  2. Thomas hat am 07. Oktober 2003 um 23:55 Uhr geschrieben:
    Ausweis
    Es steht im PersAusweisG nirgendwo, dass man verpflichtet ist, überall den Ausweis mitzuführen. Man muss ihn BESITZEN. Hat man ihn zuhause liegen, holt man ihn halt von dort ab und kegt ighn vor, wenn eine Behörde ihn unbedingt sehen will.

  3. DerDebattant hat am 07. Januar 2004 um 01:08 Uhr geschrieben:
    Polizeiliche Meinung zum Thema
    Also: eine Pflicht den Ausweis mit sich zu führen besteht nicht.

    Vorlegen, so wie es das Landesmeldegesetz vorsieht, bedeutet, dass man den Ausweis der Behörde auch tatsächlich VORLEGT.

    Bildlich gesprochen: auf den Tisch legt.

    (Das hat etwas mit Behördendeutsch zu tun und führt hier zu weit.)

    Dies ist insbesondere notwendig bei Kommunalbehörden wie dem Einwohnermeldeamt.
    Ohne einem gültigen Ausweis rührt dort niemand einen Finger.

    Die von Ihnen erwähnte "Mitführungspflicht" für den Personalausweis besteht in Deutschland nicht.

    In Spanien hingegen schon!
    Also aufpassen beim Verreisen.

    Aber zurück nach Deutschland:
    Im Gegensatz zu Berechtigungsscheinen (z.B. ein ordinärer Angelschein) und zum Führerschein, muss der Perso nicht ständig mitgeführt werden.

    Die Führerscheinverordnung sieht vor, dass der Führerschein "mitgeführt und auf Verlangen berechtigten Personen ausgehändigt werden muss".
    (Selber Paragraf regelt auch die Mitführungspflicht der Fahrzeugpapiere)(§4 FEV)

    Selbiges gilt auch für z.B. einen Angelausweis.

    Berechtigt ist dazu in erster Linie die Polizei und diese auf Grund von Gesetzen.

    Aushändigen und Mitführen ist hier also entsprechend geregelt.

    Der Personalausweis muss nicht mitgeführt werden, erleichtert der Polizei aber erheblich die Arbeit und erspart Ihnen, im Falle eines Zweifels hinsichtlich ihrer Identität, eine Freifahrt zur nächsten Polizeiwache.
    (Aus diesem Grund tun man übrigens sehr gut daran, zum Einwohnermeldeamt zu gehen und seinen Wohnsitz dort einzutragen. Der kann von der Polizei nämlich auch nach ihren mündlichen Angaben abgegelichen werden, falls sie ihren Personalausweis mal vergessen haben sollten.)

    Einfacher ists auf jeden Fall MIT dem Personalausweis.

  4. Mr. Spock hat am 14. Januar 2004 um 19:29 Uhr geschrieben:
    ...ohne Ausweis
    Na ihr habt Probleme !


    Wir können uns immer und jederzeit mit unserem GSG ausweisen. Wir brauchen nichts mit uns zu führen, das bringt unser Körper schon mit.


    Jede Behörde hat einen mobilen und handlichen GSM und kann in sekundenschnelle eine GSA durchführen. Mittels der vor einiger Zeit entdeckten Neutrino-Quark-Myonen kann die Info aus jeder Zelle gescannt werden (ich erspare mir hier weitere Details, das führt zu weit in die subquarke Physik).


    Aber aufgrund des Datenschutzes wurde auf der 7. romulanischen Konferenz in Thodaalkwadj die maximale Auswertedistanz auf ein Zehntel einer klingonischen Rachenputzerfahne festgelegt. In Terra-Dimensionen etwa 30 cm. Damit sind keine Massenüberwachungen und -auswertungen möglich.


    Energie Mr. Scott !


    PS: Achso,
    GSG = Genom-Spektrogramm
    GSM = Genom-Spektrometer
    GSA = Genom-Spektral-Analyse



  5. DerDebattant hat am 18. Januar 2004 um 00:31 Uhr geschrieben:
    GSG
    Senor Spock: da wir aber bislang noch immer in einer Zeit leben, in der GSG höchstens Grenzschutzgruppe bedeutet, fürchte ich, dass ihr mit euren Ausführungen ungefähr 600 Jahre zu früh kommt.

  6. Mr. Spock hat am 27. Januar 2004 um 15:10 Uhr geschrieben:
    GSG ??
    Äh..., die korrekte Anrede ist Commander Herr DerDebattant. Zuweilen können Sie auch Mr. zu mir sagen, wie es mein alter Freund und Kollege Tiberius getan hat, aber mittlerweile habe ich einen höheren Rang.


    Aber was ist eine Grenzschutzgruppe?
    Selbst in unserer vulkanischen Holothek habe ich keinerlei Hinweise mehr gefunden, nicht einmal unter 'Geschichte' und 'Altertümliche Einrichtungen'.
    Und was denn für Grenzen ???


    Unser All ist grenzenlos. Selbst die Lichtmauer haben wir überwunden. Und daher fühlen wir uns wirklich frei.


    ...ich sehe, ihr hinkt noch etliche Jahre hinterher...


    Energie, Mr. Scott !


  7. Groovemonkey hat am 27. April 2004 um 21:07 Uhr geschrieben:
    also Spucki
    ...du darfst mich auch mit "Herr und Meister" ansprechen.
    Aber nun mal die Öhren gespitzt...ach... hat sich erledigt ;-)

    Das GSG 9 ist die Grenzschutztruppe der BRD, wird heutzutage allerdings (ebenso wie der BGS = Bundesgrenzschutz) nicht mehr zur Sicherung der sowjetischen Außengrenze benutzt (die ja nun seit dem Mauerfall und der Unterschrift des Staatenvertrages, sowie in Krafttreten der Schengener Durchführungsabkommens ab dem 1. Mai 2004 nicht mehr wirklich besteht), sondern zur Abwehr terroristischer Aktivitäten in der BRD. Aber ich bin vom Thema abgewichen.

    P.S.: Es gibt in der Tat keine Mitführungspflicht, es sei aber jedem nahegelegt dies zu tun (aus eigenem Interesse). Es soll aber auch Beamte geben, die sich damit zufrieden geben eine EC-, Kredit- oder Krankenkassenkarte vorgekegt zu bekommen, um der Auskunft des Meldeamtes zusätzlichen Nachdruck zu verleihen. Ich könnte ja sonst eine Adresse angeben, die ich gerade im Kopf habe.

  8. DerDebattant hat am 10. Mai 2004 um 11:53 Uhr geschrieben:
    Sowiets und Kredikarten
    Zwei Dinge muss ich an der vorhergehenden Aussage richtigstellen.
    1. Die GSG 9 sind eine Unterabteilung des BGS, wo wie die SEK Unterabteilungen der Landespolizei bilden.
    Weder GSG 9 noch BGS wurden jemals zum Schutz der Grenzen zur Sowietunion eingesetzt, da Deutschland seit 1945 keine Grenze zur Sowietuniuon mehr hat.
    Es kann sein, dass Du die DDR meinst. Die war aber, wenn auch sehr sowietisch geprägt, letztlich dennoch die DEUTSCHE Demokratische Republik und nicht die SOWIETISCHE.

    2. Du wirst keinen Polizisten finden, der sich allein mit einer Kreditkarte abfindet oder etwas ähnlichem mit dem Du versuchst Dich auszuweisen.
    Die kann ja auch grad frisch gestohlen sein...
    Und: Du kannst einem Polizisten nicht IRGENDEINE Adresse nennen, denn wir haben diverse Mittel und Wege um herauszufinden, ob die Adresse die Du da genannt hast, auch TATSÄCHLICH DEINE ist.

  9. Firebrat hat am 06. April 2005 um 16:59 Uhr geschrieben:
    @Mr.Spock @ DerDebattant
    @ Mr. Spock
    Selten so gelacht.
    Echt geiler Kommentar.
    Ich als alter W.Gibson-Fan (Neuromancer) muß allerdings darauf hinweisen daß dank subdermal-Implantaten, polychrom-Retina-Simulation, getic re-engineering und Monomolekularschlüsseln, vorzugsweise aus dem Hause Daimler-Sony oder MitsuHitachi (auf dem Schwarzmarkt von Chiba City nur ca. 34 New Yen) die Methode der GSG-Identifikation nicht mehr ganz fälschungssicher ist. Ich empfehle eher die neo-corticale elektro-encephalo-spektographie (EES). Wer daran rumpfuscht verändert schließlich sich selbst (cogito ergo sum).

    @ DerDebattant : Was hast Du gegen Angelscheine? Ich bin so geil auf behördliche Papiere, ich führe meinen sogar mit mir wenn ich einfach nur so an der Alster rumlurche....

    Augenzwinkerd, der Cortexlurch

  10. Timmea! hat am 06. Mai 2010 um 21:56 Uhr geschrieben:
    Stimmt, man muss seinen Perso nicht immer mit sich führen es reicht auch ein amtlicher Lichtbildausweis, was in diesem fall (wenn man weder Führerschein noch Angelschein besitzt) der Personalausweis wäre.

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