Wer aus dem Gefängnis ausbricht, wird dafür vor Gericht gestellt und bestraft
Es wird viele überraschen: Die Selbstbefreiung eines Strafgefangenen ist in Deutschland an sich nicht strafbar.
Allerdings können natürlich alle Delikte, die in Zusammenhang mit dem Ausbruch verübt werden, verfolgt werden. Wer Gitterstäbe zersägt, begeht eine Sachbeschädigung, wer den Wärter bewusstlos schlägt, wird wegen Körperverletzung angeklagt. Wer sich aber z.B. in einem Wäschesack versteckt und per LKW aus dem Gefängnisgelände fahren lässt, begeht damit keine Straftat.
Strafbar ist dagegen die so genannte "Gefangenenmeuterei" (§ 121 StGB). Die liegt vor, wenn sich mehrere Gefangene zusammenrotten und gemeinsam unter Anwendung von Gewalt ausbrechen. Hierfür wird Freiheitsstrafe von drei monaten bis zehn Jahren angedroht.
Ebenfalls strafbar macht sich, wer einen anderen befreit (§ 120 Abs. 1 StGB).
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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)
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keine Ahnung hat am 21. April 2005 um 11:46 Uhr geschrieben:
Aber
direkte Verwandte doch nicht, oder??? Ich dachte, wenn ich meine Frau raushole, bleib ich auch Straffrei
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Mike Baaske hat am 29. Juli 2005 um 10:52 Uhr geschrieben:
Gilt nur für Deutschland!!!!!!!!!
Dies gilt allerdings nur in Deutschland! In den USA z.B. ist es sehr wohl strafbar! Die bestrafung ist allerdings von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden. Die geringste Strafe liegt bei 2 Jahren, die höchste Strafe liegt bei der verdoppelung der eigentlichen Strafe, min. jedoch 5 Jahre. Wer in Florida zum zweiten mal einsitzt und dann ausbricht begeht eine 3. Straftat die in Florida automatisch eine lebenslange Haft nach sich zieht..........
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Susanne hat am 07. Oktober 2005 um 14:47 Uhr geschrieben:
Landere Länder, andere Sitten, andere Gesetzte
Mike, da wir hier uns auf einer deutschen Seite befinden, sollte auch nur das deutsche Recht betrachtet werden, denn wer weiß schon, was in China alles bestraft wird ...?
Grüßle ...
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de_henne hat am 05. Dezember 2005 um 12:45 Uhr geschrieben:
was scheren uns die USA?
... und außerdem ist es in den meisten europäischen Ländern auch keine Straftat...
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Werkatze hat am 04. November 2019 um 16:34 Uhr geschrieben:
Und wenn der Vulkan ausbricht, wird der dann verhaftet?
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