Populäre Rechtsirrtümer 17.11.2011
Jeder kennt sie: Rechtsirrtümer. Doch wie entstehen diese Irrtümer eigentlich? Häufig sind sie das Produkt schlichter Unkenntnis von nicht juristischen Personen, sie entstehen durch Erzählungen oder Filme. Meist handelt es sich zudem um rechtliche Grauzonen. Personen werden durch nicht klare und unterschiedliche Rechtsprechungen oder Gerichtsurteile verunsichert.
Rechtsirrtum Elternhaftung
Rechtsirrtümer halten sich meist hartnäckig in den Köpfen der Leute. So haften doch Eltern beispielsweise immer für ihre Kinder. Schließlich ist das gelbe Baustellenschild bekannt und an nahezu jeder Baustelle zu finden. Doch was hat es mit diesem Satz eigentlich auf sich?
Eltern müssen nur für ihre Kinder haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht klar verletzt haben. Die Dauer der Aufsichtspflicht ist jedoch nicht genau vorgeschrieben. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Freiraum muss, laut Gesetz, den Kindern nach Ermessen der Eltern eingeräumt werden.
Eine Verletzung liegt jedoch vor, wenn das Verhalten der Eltern unweigerlich zum Fehlverhalten ihres Schützlings geführt hat. Wer also sein Kind an einer viel befahrenen Straße unbeaufsichtigt spielen lässt, verletzt seine Aufsichtspflicht. Wichtig zu wissen, Kinder unter 7 Jahren haften generell überhaupt nicht.
Rechtsirrtum Reklamation und Umtausch mit Kassenbon
Ein gutes Beispiel für eine weitere Grauzone ist der Umtausch nur mit Kassenbon. Wichtig hier, der Umtausch ist gesetzlich nicht geregelt. Mangelhafte Ware muss ersetzt werden. Doch wie sieht es mit fehlerfreier, funktionierender Ware aus, die vielleicht in einem anderen Geschäft, nach dem Kauf, günstiger angeboten wird? Hier können Verbraucher nur auf ein Entgegenkommen des Verkäufers hoffen, denn gesetzlich ist er zu keiner Rücknahme verpflichtet. Der Kassenbon dient nur zum Nachweis, dass die Ware auch aus dem Laden stammt. Bei Verlust des Beleges reicht auch ein Zeuge, der den Kauf bestätigen kann.
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